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Qualitätsmanagement im Christlichen Kinderhospital
Im Christlichen Kinderhospital sehen wir Qualitätsmanagement als eine gemeinsame Aufgabe an. Das Qualitätsmanagement ist integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Das Ziel unseres Qualitätsmanagements ist die medizinische, pflegerische und therapeutische Patientenbetreuung auf höchstem Niveau sicherzustellen. Für uns hat die Patientensicherheit und die Zufriedenheit unserer Patient_innen und Eltern, unserer Mitarbeiter_innen und weiterer Kooperationspartner oberste Priorität.
Im Fokus des Qualitätsmanagements steht die kontinuierliche Verbesserung unserer Abläufe und Prozesse unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse unserer Patient_innen und Eltern sowie der speziellen Anforderungen unserer Kooperationspartner. Dies erreichen wir gemeinsam durch die Zusammenarbeit aller Berufsgruppen im Christlichen Kinderhospital z.B. in berufsgruppenübergreifenden Arbeitsgruppen und Qualitätszirkeln.
Zentrales Steuerungsorgan des Qualitätsmanagements ist der QM-Steuerkreis, in dem die Krankenhausleitung vertreten ist.
Das Qualitätsmanagementsystem ist in Anlehnung an die Vorgaben der DIN ISO 9001 aufgebaut.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements setzten wir verschiedene Methoden und Instrumente ein. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Qualitätsmessung. So führen wir z.B. mit Hilfe eines Fragebogens eine anonyme Befragung unserer Patient_innen und Eltern durch und messen die Patientenzufriedenheit. Die Befragungsergebnisse sowie weitere Ergebnisse aus Qualitätsmessungen werden regelmäßig gemeinsam mit der Krankenhausleitung reflektiert und auf dessen Grundlage Verbesserungen eingeleitet.
Umfang des Qualitätsmanagements
- Themen- und Projektbezogene Qualitätszirkel
- Kontinuierliche Patientenbefragung
- Strukturiertes Beschwerdemanagement
- Betriebliches Vorschlagswesen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Qualitätssicherung
- Risikomanagement
- Hygienemanagement
- Meldesystem für Risiken und Beinahefehler (CIRS)
- Audits und Begehungen
Qualitätsbericht
Die Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet in Form eines strukturierten Qualitätsberichtes über ihre Leistungen und Qualität zu berichten.
Patienten und Angehörige können sich anhand der Qualitätsberichte über die Krankenhausbehandlung informieren und diese als Entscheidungshilfe nutzten. Der Qualitätsbericht wird seit dem Jahr 2013 einmal jährlich für das zurückliegende Kalenderjahr erstellt. Inhalte, Struktur und Form der Qualitätsberichte sind gesetzlich vorgeschrieben und für alle Krankenhäuser einheitlich festgelegt.