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Rückenwind für das Christliche Kinderhospital Osnabrück
Die Krankenkassen sowie die öffentliche Hand bezahlen doch alles, oder etwa nicht? Leider ist das nicht so.
Hier erfahren Sie warum wir uns über Ihre Unterstützung freuen.
Warum benötigt das CKO Ihren Rückenwind?
In Deutschland werden die Krankenhäuser in einem sogenannten „dualen Finanzierungssystem" finanziert. Das bedeutet, dass die Länder die Investitionskosten (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden) der Krankenhäuser übernehmen. Dies betrifft aber nur Häuser, die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Wo also ein Krankenhaus gebaut, erweitert oder geschlossen wird, entscheiden demnach die Länder und finanzieren diese Investitionsmaßnahmen.
Dagegen sind die Behandlungskosten Sache der Krankenkassen. Seit dem Jahr 2020 werden diese über eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung (Pflegebudget) finanziert. Jedes Jahr verhandeln die Krankenkassen auf Landesebene mit den Krankenhausgesellschaften die Preise der Krankenhausleistungen. Also die Kosten für eine stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten. Darin enthalten sind auch die Betriebskosten (z.B. Personal und Verbrauchsgüter).
Warum reicht das nicht aus?
Die Krankenhausfinanzierung ist zwar wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig, aber nicht ausreichend.
Viele Zusatzangebote an Therapien und Begleitung für die erkrankten Kinder und ihre Familien (z.B. unsere Starthilfe oder Elternzimmer) müssen teilweise über Spenden finanziert werden. Zum Beispiel sind besonders schonende Behandlungsgeräte und -methoden wie der Einsatz von VR Brillen oder strahlungsarme Röntgenapparate für Kleinkinder nicht im Budget. Ebenso bezahlt eine Krankenkasse keine Spielgeräte wie Bobbycars, Tischkicker, die Modernisierung eines Kinderspielplatzes am CKO oder gar unsere Klinikclowns. Dies sind aber Dinge, die den Aufenthalt eines Kindes im Krankenhaus einfach angenehmer gestalten. Denn versetzen Sie sich in die Lage des Kindes - Sie haben Schmerzen, sind in einer ungewohnten Umgebung und die Eltern sind nicht immer da.
Deshalb freuen wir uns über Ihren Rückenwind und bedanken uns für die Unterstützung.
Für diese Projekte benötigen wir Rückenwind
Unser Spendenkonto
Christliches Kinderhospital
DKM Darlehenskasse Münster eG
IBAN DE 86 4006 0265 0020 1857 01
Kaufen und Helfen
Shoppen Sie regelmäßig im Internet? Dann können Sie uns bei Ihrem Online-Einkauf unterstützen - ohne Mehrkosten!
Kontakt
Christliches Kinderhospital Osnabrück
Jörg Holzapfel
Johannisfreiheit 1
49074 Osnabrück
Telefon:
0541- 7000 6965
E-Mail Adresse:
geschaeftsfuehrung@ckos.de
j.holzapfel@ckos.de
Eine weitere Möglichkeit uns Rückenwind zu geben, ist über unseren Förderverein gecko e.V.
Gecko steht für Gemeinsamer Einsatz CKO.
Übrigens wussten Sie, dass Ihre Spende steuerlich absetzbar ist?
Das Christliche Kinderhospital Osnabrück ist vom Finanzamt (im Sinne der §§51 ff. Abgabenordnung) als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Das bedeutet, dass Ihre Spenden steuerlich absetzbar sind. Gerne schicken wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu. Teilen Sie uns dafür bitte Ihren Namen und Ihre Adresse mit.
Allerdings haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir solche Bescheinigungen erst ab 100 Euro verschicken können. Wir möchten die Verwaltungskosten so gering wie möglich halten, damit möglichst viel von Ihrem „Rückenwind“ bei den Kindern ankommt.
Aber: Das Finanzamt erkennt bei Spenden bis 300 Euro auch einen Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung als Beleg an.
Unsere Compliance-Richtlinie für die Annahme von Spenden
1. Zweck und Grundsätze
Diese Compliance-Richtlinie legt verbindliche ethische und moralische Standards für das Fundraising fest. Ziel ist es, finanzielle Mittel ausschließlich aus Quellen zu akquirieren, die mit den Werten unseren Unternehmen (Christliches Kinderhospital und Kinderintensivpflege KidsCare) vereinbar sind und gesellschaftliche Verantwortung, Nachhaltigkeit sowie Menschen- und Tierwohl respektieren.
Unser Handeln und Wirken sowie unsere Einstellung steht unter den folgenden Unternehmens-Grundwerten: Vertrauen, Verantwortung und Vision.
2. Grundlegende Werte
- Ethik und Integrität: Transparenz, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein in allen Fundraising-Aktivitäten.
- Nachhaltigkeit: Langfristige gesellschaftliche und ökologische Wirkung vor kurzfristigen finanziellen Vorteilen.
- Menschenrechte und Tierwohl: Achtung der Würde von Menschen und Tieren entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Geldgebern.
3. Ausschlusskriterien (Negativliste)
Spenden, Sponsoring oder sonstige Zuwendungen werden nicht angenommen von Organisationen, Unternehmen oder Privatpersonen, die direkt oder indirekt:
3.1 Waffenindustrie
- Herstellung, Handel oder Vertrieb von Waffen, Munition oder Rüstungsgütern.
- Entwicklung von Technologien, die primär militärischen oder gewaltfördernden Zwecken dienen.
- Beteiligung an bewaffneten Konflikten oder Menschenrechtsverletzungen.
3.2 Gegen Tierwohl
- Massentierhaltung ohne nachweisliche Tierwohlstandards.
- Tierversuche, sofern sie nicht gesetzlich zwingend und ethisch begründet sind.
- Handel mit Tierprodukten aus nicht artgerechter Haltung oder illegalem Wildtierhandel.
- Unternehmen, die systematisch Tierleid fördern oder tolerieren.
3.3 Menschenrechtsverletzungen
- Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder moderne Sklaverei.
- Missachtung von Arbeitsrechten, Gewerkschaftsfreiheit oder Arbeitssicherheit.
- Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung.
3.4 Gesundheitsschädigende Produkte
- Herstellung oder Vertrieb von Tabakprodukten.
- Produktion oder Vermarktung besonders gesundheitsschädlicher Substanzen ohne gesellschaftliche Verantwortung.
- Aggressive Vermarktung ungesunder Produkte an Kinder und Jugendliche.
3.6 Glücksspiel, Sucht und Ausbeutung
- Betrieb oder Förderung von Glücksspielangeboten ohne wirksame Spielerschutzmaßnahmen.
- Geschäftsmodelle, die auf Abhängigkeit, Überschuldung oder sozialer Ausbeutung beruhen.
3.7 Korruption und Wirtschaftskriminalität
- Nachgewiesene Korruption, Bestechung oder Geldwäsche.
- Steuervermeidung durch aggressive oder illegale Steuerpraktiken.
- Fehlende Transparenz in Eigentums- und Finanzstrukturen.
3.8 Politischer Extremismus
- Unterstützung extremistischer, demokratiefeindlicher oder menschenverachtender Ideologien.
- Aufruf zu Gewalt, Hass oder Ausgrenzung.
- Spenden von Parteien mit dem Ziel Wählerstimmen zu generieren oder Meinungen zu manifestieren.
4. Prüf- und Entscheidungsprozess
- Vorab-Prüfung: Jeder potenzielle Großspender wird vor Annahme geprüft.
- Vier-Augen-Prinzip: bei unklaren Sachlagen erfolgen Entscheidungen durch mindestens zwei verantwortliche Personen.
- Ablehnung: Bei Verstößen gegen diese Richtlinie wird die Annahme von Mitteln konsequent abgelehnt.
5. Transparenz und Kommunikation
- Offenlegung der ethischen Fundraising-Grundsätze gegenüber Öffentlichkeit
- Klare Kommunikation von Ablehnungsgründen, sofern angemessen und rechtlich zulässig.
6. Wie wir mit Ihren Spenden umgehen und sie verwenden
- Jede per PayPal oder Überweisung getätigte Spende wird auf unserem Spendenkonto bei der DKM Bank gebucht. Die DKM Darlehnskasse Münster eG ist eine katholische Bank in Münster.
- Wenn Ihre Spende für einen speziellen Zweck bestimmt ist wird sie auch nur dafür eingesetzt.
- Ab einem Spendenbetrag von 100 Euro verschicken wir eine Spendenquittung. Damit möchten wir die Verwaltungskosten so gering wie möglich halten. Als Beleg erkennt das Finanzamt, bei Spenden bis 300 Euro, auch einen Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung an.
- Das Spendenkonto wird von der Finanzbuchhaltung des Christlichen Kinderhospitals verwaltet. Gelder werden ausschließlich von dort freigegeben.
7. Warum wir kein Spendensiegel haben
Das „Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)“ vergibt jedes Jahr das sogenannte Spendensigel an geprüfte und empfohlene Einrichtungen. Die Vergabe ist für die Organisationen mit Kosten verbunden.
Lieber möchten wir Ihre Spende ohne Abzüge in für das CKO notwendige Projekte fließen lassen. Wir arbeiten transparent und offen und geben gerne Einblick in die Finanzierung von Projekten.
Zudem dürfen nach den Vorgaben des DZI die Gesamtkosten für Werbung und Verwaltung 30 % der Gesamteinnahmen nicht überschreiten. Im Gegensatz dazu, werden unsere Kosten für Werbung und Verwaltung nicht aus dem Spendenaufkommen gezahlt.
8. Überprüfung und Weiterentwicklung
Diese Compliance-Richtlinie wird regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) überprüft und bei Bedarf angepasst, um aktuellen ethischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.