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Eine gesegnete Fastenzeit! Ramadan Kareem.
Der Monat Ramadan (18. Februar – 20. März) ist der heiligste Monat im islamischen Kalender. Viele Muslime wünschen sich, in dieser Zeit zu fasten.
Ziel des Fastens ist in erster Linie das Gottesbewusstsein und der Akt des Gehorsams gegenüber Gott.
Hinzu kommt, dass in dieser besonderen Zeit die Mensch-Mensch-Beziehung durch das soziale Miteinander gestärkt wird. Gleichzeitig ist es auch eine Zeit der Rückbesinnung für jedes Individuum, in der die Mensch-Gott-Beziehung in den Vordergrund rückt.
So wertvoll und bedeutend diese Zeit auch ist: Bei einem Krankenhausaufenthalt und/ oder Erkrankung steht die Gesundheit im Vordergrund.
1. Wer muss fasten?
Im Islam gilt: Fasten darf gesundheitlich nicht schaden. Körperliche Reife sowie geistige Gesundheit sind Bedingungen für das Fasten. Somit sind Kinder von der Erfüllung der Pflicht ausgenommen.
Wenn in einem Krankheitsfall durch das Fasten die Genesung verzögert wird oder sich die Krankheit verschlimmert, ist man entschuldigt und fastet nicht.
2. Fasten und Medikamenteneinnahme
Für die Behandlung im Krankenhaus sind Medikamente entscheidend.
Ohne Rücksprache mit den Ärztinnen und Ärzten sollen Medikamente nicht weggelassen oder verschoben werden. Manche Medikamente müssen zu bestimmten Zeiten gegeben werden, um zu wirken. Wenn Ihr Kind fasten möchte, sprechen Sie bitte vorher mit Ärztinnen, Ärzten und Pflegepersonal.
Unser Seelsorger, Herr Kocaoglu, kann als islamischer Theologe zur Beratung hinzugezogen werden.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familienangehörigen eine gesegnete Fastenzeit und Ramadan Kareem.
(Autor: Ali Kocaoglu)